Fusionsankündigung: KEESTRACK CZ übernimmt K-PARTS und CANIMMO
Bitte finden Sie im Anhang die offizielle gemeinsame Mitteilung an die Gläubiger, Mitarbeiter und Aktionäre von K-PARTS s.r.o., CANIMMO s.r.o. und KEESTRACK CZ s.r.o. bezüglich der geplanten Verschmelzung durch Übernahme.
Zusammenfassung des Dokuments:
Die Verschmelzung umfasst die Übertragung sämtlicher Vermögenswerte, Rechte, Pflichten und Verbindlichkeiten von K-PARTS s.r.o. und CANIMMO s.r.o. (die „aufzulösenden Gesellschaften“) auf KEESTRACK CZ s.r.o. (die „Nachfolgegesellschaft“). Mit der Eintragung werden die aufzulösenden Gesellschaften ohne Liquidation erlöschen, und ihr gesamtes Vermögen wird auf KEESTRACK CZ s.r.o. übertragen.
Gläubiger haben das Recht, eine angemessene Sicherung zu verlangen, wenn die Durchsetzbarkeit ihrer bestehenden Forderungen durch die Verschmelzung voraussichtlich beeinträchtigt wird. Dieses Recht muss innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung des Umwandlungsprojekts gerichtlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch für künftige oder bedingte Forderungen. Die Einreichung eines solchen Antrags verhindert nicht die Eintragung der Verschmelzung.
Keine der beteiligten Gesellschaften hat Wandel- oder Vorzugsanleihen oder andere Eigenkapitalinstrumente mit Sonderrechten ausgegeben, sodass die Mitteilung keine Rechte gemäß §§ 37 und 38 des Umwandlungsgesetzes umfasst.
Die Aktionäre der aufzulösenden Gesellschaften können Informationen über andere an der Umwandlung beteiligte Unternehmen anfordern, soweit diese für die Verschmelzung relevant sind.
Alle Arbeitsrechte und -pflichten gehen vollständig auf die Nachfolgegesellschaft über. Den Arbeitnehmern stehen nach dem Umwandlungsgesetz keine besonderen Rechte zu, sie werden jedoch informiert und erhalten die Möglichkeit, die Verschmelzung gemäß dem Arbeitsgesetzbuch zu erörtern.
Mit freundlichen Grüßen,
Kees Hoogendoorn, Annet Schoenmaker, Freek Hoogendoorn & Peter Hoogendoorn